Chronisch krank. Was nun?

Die Diagnose einer chronischen, unheilbaren Erkrankung ist oft ein Schock für alle Betroffenen. Scham und Sorgen über die Zukunft groß. Viele ziehen sich nach einer solchen Diagnose völlig zurück. Probleme mit dem familiären Umfeld und Stress und sind nicht selten. In so einer Situation brauchen Betroffene nicht nur psychologische Unterstützung, sie brauchen auch unabhängige Informationen zur Infrastruktur vor Ort oder Antworten auf sozialrechtliche Fragen. Meist wissen Betroffene gar nicht, welche Hilfsangebote ihnen zur Verfügung stehen. Hier können wir helfen.

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Hilfe auf Augenhöhe

Chronisch krank in der Schule

Muss ich meinen Lehrern oder Klassenkameraden von meiner Erkrankung erzählen?

Niemand ist verpflichtet, den Klassenkameraden von seiner Erkrankung zu erzählen. Das kann aber manchmal sinnvoll sein, damit die anderen euer Verhalten richtig einordnen können. Zum Beispiel: Wenn ein Schüler wegen einer Darmerkrankung sehr häufig auf Toilette muss, sollen die anderen nicht auf die Idee kommen, dass hier jemand bevorzugt behandelt wird. Oder bei einer Schülerin, die wegen ihrer Medikamente manchmal Konzentrationsschwierigkeiten hat, bei ihr sollen die Lehrer nicht denken, dass sie dumm ist.

Allerdings sind eure Eltern, gemäß § 2 Abs. 6 SchulG, verpflichtet, „die Schule über besondere Umstände, die die schulische Entwicklung des Kindes beeinflussen“ zu informieren. Das gilt auch für eine chronische Erkrankungen.

Wer einen Nachteilsausgleich beantragen will, muss in jedem Fall von der Erkrankung berichten.

Was ist der Nachteilsausgleich und wie bekomme ich ihn?

Gemäß § 3 Abs. 5 Schulgesetz besteht ein Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dabei geht es darum, Benachteiligungen auszugleichen, die eine Erkrankung mit   sich bringt. Beispiele für einen Nachteilsausgleich sind:

  • Verlängerung der Arbeitszeit bei schriftlichen Arbeiten
  • Unterbrechung einer Prüfung durch zusätzliche Pausen, die nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden
  • Bereitstellung eines eigenen Bearbeitungsraums, Bereitstellen von Hilfsmitteln
  • Mündliche statt schriftliche Arbeitsform ermöglichen
  • Teilweiser Wegfall oder Ersatz bestimmter Leistungen, z.B. Sport

Hierfür solltet ihr auf jeden Fall mit eurem Klassenlehrer/ eurer Klassenlehrerin sprechen. Zusammen könnt ihr überlegen, was euch helfen könnte. Das kann sich im Laufe eurer Schulzeit ja auch immer noch mal ändern. Eure Lehrer prüfen und klären dann, wie der Nachteilsausgleich umgesetzt werden kann.
Beantragt wird der Nachteilsausgleich durch euch, wenn ihr schon volljährig seid oder durch eure Eltern. Es macht Sinn, die Beeinträchtigungen, die die Erkrankung im Schulalltag mit sich bringt, schriftlich festzuhalten und eventuell auch eine (fach-)ärztliche Bescheinigung mitzubringen.

Mit wem dürfen die Lehrer über meine Erkrankung sprechen?

Grundsätzlich dürfen informierte Lehrer nur mit der Einwilligung eurer Eltern (oder euch, wenn ihr volljährig seid), den Kollegen oder den anderen SchülerInnen erzählen, dass ihr eine chronische Erkrankung habt. Ausnahmen dürfen gemacht werden, wenn die Information für andere Lehrkräfte zwingend erforderlich ist, um eine gute Betreuung sicher zu stellen, z.B. wenn ein Vertrauenslehrer einspringt.  Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden.

Darf ich an Ausflügen und Klassenfahren teilnehmen?

Grundsätzlich haben auch Schülerinnen und Schüler mit chronischer Erkrankung, die Möglichkeit, an Ausflügen oder Klassenfahrten teilzunehmen. Vorher muss allerdings mit den Eltern geklärt werden, wie die medizinische Versorgung gewährleistet werden kann. Gegebenenfalls dürfen Erziehungsberechtigte auch mitfahren.

Ich muss sehr regelmäßig Medikamente nehmen/essen, darf ich das auch im Unterricht?

Ja, Schülerinnen und Schüler die sehr regelmäßig Medikamente nehmen oder, z.B. aufgrund ihrer Diabetes essen müssen, dürfen dies auch während des Unterrichts tun.

Ich habe wegen meiner Erkrankung viel gefehlt in diesem Schuljahr. Kann ich trotzdem versetzt werden?

In besonderen Fällen, dazu gehört auch eine längere Krankheit, kann trotzdem versetzt werden, wenn „bei Würdigung ihrer Gesamtpersönlichkeit, ihrer besonderen Lage, ihres Leistungsstandes, einschließlich des Leistungsstandes im wahlfreien Unterricht, und ihres Arbeitswillens gerechtfertigt eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klassenstufe zu erwarten ist.“ (Quelle)

Ausbildung und chronische Krankheit

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Kann ich meine Ausbildung unterbrechen?

Das Berufsbildungsgesetzes sieht nicht vor, dass eine Ausbildung unterbrochen wird, allerdings kann man eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen.

Kann ich meine Ausbildung verlängern? Und wie geht das?

Wenn du während deiner Ausbildung längere Zeit krank warst, kannst du eine Verlängerung deiner Ausbildung bei der zuständigen Stelle (z.B. IHK) beantragen (§ 8 Berufsbildungsgesetz). Hast du ein gutes Verhältnis zu deinem Ausbilder, dann kann es sinnvoll sein, ihn mit einzubeziehen und gemeinsam mit ihm eine Lösung zu suchen. Stellst du einen Verlängerungsantrag, wird die zuständige Stelle deinen Ausbilder befragen und anschließend über eine Verlängerung entscheiden.

Kann ich trotz meiner langen Fehlzeiten meine Abschlussprüfung machen?

Es gilt die Faustregel, dass man in der Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf und trotzdem noch zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann. Es handelt sich nicht um einen gesetzlich festgelegten Wert, daher sind auch Ausnahmeregelungen möglich.

Ich war häufig krank und habe deshalb große Wissenslücken und die Abschlussprüfung steht an. Was mache ich nun?

Du hattest hohe Fehl- und Krankheitszeiten und hast bis zur Anmeldung der Abschlussprüfung die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht abgeleistet und dir fehlen noch wichtige Ausbildungsinhalte? Dann kann eine Verlängerung im Einzelfall sehr sinnvoll sein. Um zu überprüfen, wie groß deine Lücken sind, kannst du z.B. deinen Ausbildungsrahmenplan durchgehen und überprüfen, welche Ausbildungsinhalte dir aufgrund deiner Krankheitsphase genau noch fehlen.

Darf mein Chef mich (fristlos) kündigen weil ich chronisch krank bin?

Dein Chef darf dir wegen einer chronischen Erkrankung nicht kündigen.

Eine fristlose Kündigung außerhalb der Probezeit ist nur möglich, wenn ein schwerer Gesetzesverstoß vorliegt (wenn der Azubi mehrfach die Berufsschule schwänzt oder etwas stiehlt). Schlechte Leistungen in der Berufsschule oder das Durchfallen durch die Zwischenprüfung sind kein Kündigungsgrund.

Mein Chef möchte, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, was soll ich tun?

Leider missbrauchen manche Ausbilder manchmal den Aufhebungsvertrag, um einen Azubi loszuwerden. Dann kann es heißen: „Entweder du unterschreibst den Aufhebungsvertrag oder ich kündige dir.“ In diesem Fall solltest du auf keinen Fall unterschreiben und dich schleunigst, z.B. bei deiner Gewerkschaft, beraten lassen. Dasselbe gilt, wenn du den Aufhebungsvertrag bereits unter Druck unterschrieben hast.

Bei einem Aufhebungsvertrag kündigt nicht eine Partei der anderen, sondern der Auszubildende und der Ausbilder lösen das Ausbildungsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen auf. Ein Aufhebungsvertrag kann also nur zustande kommen, wenn sich Ausbilder und Azubi einig sind. Den Zeitpunkt der Vertragsauflösung kann dabei frei gestaltet werden, es gibt keine Fristen. Daher bist du „mitschuldig“ am Verlust deines Ausbildungsplatzes wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Dir kann dann bei einer folgenden Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld eine zeitlang gesperrt und/oder gekürzt werden. Außerdem kannst du gegen einen Aufhebungsvertrag – im Unterschied zu einer Kündigung durch den Ausbilder – keinen Widerspruch einlegen, da ja deine Zustimmung nötig war.

Chronisch krank im Studium

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Eine Erkrankung sollte kein Grund sein, sich vom Studium abhalten zu lassen.

Kann ich meine Erkrankung bei der Bewerbung um einen Studienplatz geltend machen?

Für Studieninteressierte mit einer Behinderung oder Erkrankung, gilt das übliche Bewerbungsverfahren. Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist der Nachweis der „Allgemeine Hochschulreife“ (bzw. andere gültige Zugangsberechtigungen wie z.B. eine besondere berufliche Qualifikation). Bei zulassungsbeschränkten Fächern erfolgt ebenfalls eine Bewerbung über das gängige Zulassungsverfahren.

Gibt es Hilfe und Unterstützung an den Unis?

An jeder Uni gibt es eine/n Beauftragten für Studierende mit chronischer Erkrankung. Hier könnt ihr schon vor dem Studium Kontakt aufnehmen und erhaltet Infos rund um das Thema „Nachteilsausgleich“.

Außerdem gibt es an vielen Unis Gruppen von Studierenden, die sich um die Beratung von anderen Studierenden mit chronischer Erkrankung kümmern und wo man Kontakte knüpfen kann.

Arbeit und chronische Erkrankung

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Um das Thema Berufstätigkeit bei chronischer Erkrankung ranken viele Gerüchte, die arbeitsuchende und berufstätige Betroffene irritieren und demotivieren können und Arbeitgeber besonders kritisch und zurückhaltend auf betroffene Bewerber und Arbeitnehmer reagieren lassen. Dabei ist es wichtig, auch mit der Erkrankung solange wie möglich in Arbeit zu bleiben. Hier soll kurz mit einigen Falschinformationen aufgeräumt werden.

Muss ich als Bewerber in einem Vorstellungsgespräch sagen, dass ich eine chronische Erkrankung habe?

Nein, denn Fragen nach konkreten Diagnosen sowie auch zurückliegende Arbeitsunfähigkeiten oder eine festgestellte Schwerbehinderung wegen der Erkrankung sind im Vorstellungsgespräch nicht zulässig. Dagegen zulässig sind Fragen nach einer anstehenden Reha, insbesondere dann, wenn dadurch der Arbeitsbeginn verzögert wird.

Muss ich als Arbeitnehmer meinem Arbeitgeber von der Krankheit berichten?

Hierzu besteht überhaupt keine Verpflichtung. Grundsätzlich gilt: solange man den Tätigkeiten nachgehen kann, zu denen man sich im Arbeitsvertrag verpflichtet hat, besteht kein Grund zur Sorge.

Erhalte ich weiterhin Lohn, wenn ich wegen der Erkrankung mal länger ausfalle?

Entgelt wird maximal sechs Wochen in voller Höhe gezahlt, danach wird Krankengeld gezahlt (in der Regel weniger als der volle Lohn), dies aber maximal 78 Wochen lang.

Wie lasse ich eine Schwerbehinderung feststellen und muss ich sie meinem Arbeitgeber vorlegen?

Per Antrag beim Landesamt für Soziales, Jungend und Versorgung. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Monate dauern. Ob man den Bescheid über die festgestellte Behinderung dem Arbeitgeber vorlegt, muss man selbst entscheiden. Tut man es nicht, erfährt er nie davon. Tut man es doch, können daraus eine Menge Vorteile entstehen, u.a. ein besonderer Kündigungsschutz. Insbesondere im öffentlichen Dienst profitieren Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung.

Kann ich wegen der Erkrankung gekündigt werden?

Nicht wegen der Krankheit wird Arbeitnehmern häufig gekündigt, sondern wegen anderer Gründe, z.B. sehr langer Fehlzeiten und Arbeitsunfähigkeit. Hier lohnt es sich, Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Kündigung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen.

Übrigens: während man krankgeschrieben ist, besteht kein Kündigungsschutz.

Bei einer festgestellten Schwerbehinderung, die auch dem Arbeitgeber vorlegen muss, gilt hingegen ein besonderer Kündigungsschutz.

Chronisch krank und neu in Trier

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Wer mit den Eltern neu nach Trier gezogen ist oder wegen Ausbildung oder Studium herkommt, steht oft vor dem Problem, sich ganz neue Behandler suchen zu müssen, damit z.B. Medikamente oder Hilfsmittel schnell verordnet werden können.

Welche Physiotherapiepraxis hat das Angebot, das ich brauche? Welche Reha-Sport-Einrichtung kann ich mit dem Bus erreichen? Gibt es eine Selbsthilfegruppe für meine Krankheit in der Stadt und wann treffen die sich? Wo finde ich die Geschäftsstelle meiner Krankenkasse? Gibt es in Trier einen Anwalt, der sich auf Medizinrecht spezialisiert hat?

Es ist natürlich schlau, sich frühzeitig darum zu kümmern, denn in Trier wartet man z.B. sehr lange auf einen Termin beim Facharzt. Lass dir bei der Recherche einfach von uns behilflich sein. Einfach anrufen oder uns schreiben.

In einem persönlichen Gespräch oder am Telefon erhalten Betroffene und ihre Familien nicht nur Informationen, wir unterstützen auch konkret bei Antragsstellungen oder begleiten bei Bedarf zum Arztgesprächen.

Trierer Wegweiser

Wir haben für verschiedene Erkrankungen „Wegweiser“ als PDF zusammengestellt, die euch bei der Suche nach Hilfe und Unterstützungsangeboten in Trier behilflich sein können. Die Liste wird ständig aktualisiert und erweitert.

Wegweiser Psychische Erkrankungen

Wegweiser Psychotherapeutensuche

Wegweiser Neurologische Erkrankungen

Wegweiser Rheumatische Erkrankungen

Wegweiser Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen

Wegweiser Diabetes

Wegweiser Chronische Schmerzen

Wir helfen Dir!

Wir beantworten Fragen rund um das Leben mit einer chronischen Erkrankung, bieten die Möglichkeit einer kostenlosen psychologischen Beratung für Euch und Eure Angehörigen und unterstützen Euch bei bürokratischen Anliegen.

 

Montag bis Donnerstag 9 – 13 Uhr

0651/976 08 30

info[at]ckwn.de

Persönliche Termine nach Vereinbarung

Schulungen und Fortbildungen für Lehrkräfte und Arbeitgeber

Diabetes, chronische Depression, Morbus Crohn, Epilepsie, Colitis Ulcerosa, Multiple Sklerose, Rheuma oder Asthma – diese chronischen Erkrankungen werden oft schon bei Kindern und Jugendlichen diagnostiziert und können Beeinträchtigungen in der Schule oder dem Ausbildungsbetrieb mit sich bringen. Wir bieten Vorträge und interne Fortbildungen für Schulen oder Unternehmen an und stellen Unterstützungsmöglichkeiten im Umgang mit jungen Menschen mit einer Erkrankung vor, wie etwa den Nachteilsausgleich.

Unser Team

Jürgen Birster

Dipl. Psychologe; Psycholog. Psychotherapeut

Manuela Ballmann

Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin B.A.